Als Vertragspartner der Gesellschaft für technische Überwachung führen wir im Namen der GTÜ folgende amtlichen Untersuchungen durch:

  • Hauptuntersuchungen (Verkehrssicherheitsprüfungen nach § 29 StVZO) mit integrierter Abgasuntersuchung
  • Änderungsabnahme nach § 19 der StVZO
  • Untersuchungen nach §§ 41, 42 (2) bzw. 42 (1) BOKraft

  • Schaden-, Unfallgutachten
  • Wert-, Oldtimergutachten
  • Gebrauchtwagen-, Zustandbewertung
  • Beweissicherung

 

Hauptuntersuchungen (Verkehrssicherheitsprüfungen nach § 29 StVZO) mit integrierter Abgasuntersuchung

Nach dem Motto „Mehr Service für Sicherheit“ setzen sich die GTÜ-Prüfingenieure für Ihre Sicherheit im Straßenverkehr ein und bringen bei positivem Ergebnis die Prüfplakette an. Zum umfassenden Service der GTÜ gehört auch die Abgasuntersuchung durch die GTÜ-Prüfingenieure, damit Sie ein ruhiges „Umwelt-Gewissen” haben können.

 

Die HU-Plakette

Seit dem 01.12.1999 gibt es keine Toleranz mehr auf die Überschreitung der Hauptuntersuchungsfrist. Damit Sie nicht irgendwann eine Mängelkarte hinter den Scheibenwischern Ihres Fahrzeugs vorfinden, achten Sie auf die Daten, die Ihnen die Prüfplakette auf dem hinteren Kennzeichen anzeigt. Darauf zu erkennen ist der Monat und das Jahr in dem die Durchführung der nächsten Hauptuntersuchung erforderlich ist. Die Farbe gibt zusätzlich nochmals Aufschluss über das Jahr der Fälligkeit.